Falls auf dem Weg zur Arbeit etwas passiert
Berufsgenossenschaftliche Ambulanz im Marienkrankenhaus Cochem
Cochem – Was tun, wenn einem auf dem Arbeits- oder Schulweg oder vor Ort etwas passiert ist? Zeitnah zum Durchgangsarzt (kurz: D-Arzt) lautet hier die richtige Antwort! Denn nur so können die umfangreichen und sehr guten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft greifen. Rehabilitations- und Physiotherapieangebot sind vielfältiger als in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zuzahlungen entfallen und die soziale Absicherung ist um ein Vielfaches besser – einschließlich Rentenzahlungen bei verbliebenen Dauerschäden.
Seit November bietet das Marienkrankenhaus Cochem die Möglichkeit, die sogenannten Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle dokumentieren und behandeln zu lassen, und erweitert somit das ambulante Leistungsspektrum im Landkreis. Professor Dr. Robert B. Brauer, Durchgangsarzt und Chefarzt der Chirurgie I im Marienkrankenhaus Cochem, stellt das Verfahren vor:
Was ist eigentlich ein Arbeits-, Schul- bzw. Wegeunfall?
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn ein Arbeiter oder Angestellter durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Das kann vom Nadelstich bis zum Sturz oder Schlag mit dem Hammer auf den Daumen alle Unfälle beinhalten. Ereignet sich der Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder wieder nach Hause, spricht man von einem Wegeunfall. Diese Regelungen gelten auch für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Kindergartenkinder.
Wie wird ein Arbeitsunfall aufgenommen?
Nach einem Wegeunfall, Arbeitsunfall oder Unfall in der Schule muss sich der Versicherte bei einem sog. Durchgangsarzt vorstellen. Dieser ist von der Berufsgenossenschaft ermächtigt und veranlasst die Erstaufnahme sowie nötige Untersuchungen. Der Unfall wird in einem speziellen Formular detailliert dokumentiert. Dabei wird festgehalten, wie das Unglück passiert ist, wie sich der Versicherte vor, während und nach dem Unfall verhalten hat und welche direkten Unfallfolgen entstanden sind. Dieses Dokument wird an die zuständige Berufsgenossenschaft übermittelt, um zu prüfen, ob die Bedingungen für einen Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall erfüllt sind. Umwege auf dem Arbeitsweg gefährden zum Beispiel den Versicherungsschutz, ebenso ist der Versicherungsschutz beim Arbeiten im Homeoffice eingeschränkt.